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Datum: 23.09.2026
Aktenzeichen: 18 Ca 7507/26
Anerkenntnisurteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.806,84 EUR nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 14.02.2025 zu bezahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Stuttgart entstandenen Kosten zu tragen.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 41.806,84 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.