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Datum: 29.01.2025
Aktenzeichen: 4 Sa 52/24
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 19.07.2024 (1 Ca 359/23) teilweise abgeändert:
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 22.11.2023, dem Kläger zugegangen am 22.11.2023, aufgelöst worden ist.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4, der Kläger zu 1/4 zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.